Verhinderungspflege vom Pflegedienst Stöcken

Die Pflege der Angehörigen im eigenen Zuhause ist eine erfüllenden Aufgabe. Die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen kann so lange in weiten Teilen erhalten und unterstützt werden. Der Wunsch, zum Beispiel den Eltern einen Teil ihrer jahrelangen Fürsorge wiederzugeben, kollidiert leider aber häufig mit anderen Verpflichtungen, sei es beruflich oder familiär. Die Doppelbelastung zehrt oft an dem Pflegenden. Der Wunsch, einmal Urlaub von der Pflege und den alltäglichen Pflichten nehmen zu können, ist da nur verständlich. Wäre da nur nicht die Sorge, wer sich unterdessen um den oder die Angehörigen kümmert.

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Verhinderungspflege vorgesehen… Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung hat, wer seine Angehörigen bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat. Möchte der Pflegende für einige Stunden in der Woche oder aber auch für mehrere Wochen eine Auszeit in Anspruch nehmen, kann ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. Die Leistung ist bereits ab der sogenannten Pflegestufe 0 möglich. In diesem Fall ist die Alltagskompetenz des zu Betreuenden zwar eingeschränkt, die Einschränkung reicht aber nicht für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 aus. Die Pflegeberatung des Pflegedienstes Stöcken kann hierzu gerne weitere Auskünfte erteilen.

Zur Philosophie des Pflegedienst Stöcken gehört es, Hilfestellungen im gewohnten Umfeld zu geben. An einem zu Hause hängen Erinnerungen, die Privatsphäre bleibt hier geschützt.
Im beantragten Umfang kann der Pflegedienst Stöcken pro Jahr bis zu vier Wochen insgesamt die ambulante Pflege zu Hause übernehmen. Es muss also kein Platz in einer Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung bezogen werden. Der Pflegebedürftige verbleibt in seiner gewohnten Umgebung und der Angehörige kann neue Kraft schöpfen. Auch im Falle einer Erkrankung des Pflegenden springen sowohl der Pflegedienst als auch die Haushaltspflege Stöcken ein, um die optimale Versorgung vor Ort sicher zu stellen. Die Pflegeberatung kann Informationen darüber geben, welche Aufgaben im Haushalt und in der Pflege übernommen werden können. Auch bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Antragstellung ist die Beratung gerne helfend tätig.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind leider nicht vielen pflegenden Angehörigen bekannt. Eine gute und verbindliche Beratung sind deshalb wichtig, damit der Pflegenden auch seinen Bedürfnissen nachgehen kann und zu seinem Recht kommt.