Bei einer Firma mit offenen Karten spielen

Beim Verkauf einer GmbH mit Schulden empfiehlt es sich mit offenen Karten zu spielen

Jeder Verkäufer möchte sein Eigentum gerne von der besten Seite präsentieren. Das gilt für eine Immobilie ebenso als auch eine GmbH. Das Schulden als ein Makel empfunden werden, ist die Versuchung sehr hoch nicht alle Unterlagen vorzulegen oder auch an der Buchhaltung zu manipulieren. Damit dies nicht erforderlich ist, sollte sich der Käufer zuvor mit Bedacht ausgewählt werden. Investoren sind in der Regel an einem gesunden Unternehmen interessiert und empfinden Schulden eher als eine Belastung. Anders verhält es sich bei Käufern, die gezielt nach verschuldeten GmbHs Ausschau halten. Diese Personen nehmen auch bei höheren Schulden, die eine Insolvenz begünstigen können nicht Reißaus, sondern investieren vielmehr die Zeit sich einen ausführlichen Überblick über die aktuelle finanzielle Lage verschaffen. Auf dieser Grundlage werden Angebote an die bisherigen Gesellschafter erstellt und die Vertragsverhandlungen geführt. Mit dem richtigen Käuferkreis ist es somit nicht erforderlich Geheimnisse um den finanziellen Zustand der GmbH zu machen.

Diskretion ist beim Verkauf einer verschuldeten GmbH das oberste Gebot

Entschließen sich die Gesellschafter zu einem Verkauf der GmbH geschieht dies immer mit der erforderlichen Diskretion. Es wird somit kein Käufer innerhalb der jeweiligen Branche damit prahlen, die GmbH aufgrund von Schulden übernommen zu haben. Die bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer müssen damit nicht befürchten bei nächster Gelegenheit mit diesen Geschichten konfrontiert zu werden. Von außen betrachtet ist dieser Verkauf somit nicht von jedem anderen Verkauf einer GmbH oder eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Der Ruf innerhalb einer Branche nimmt dadurch keinen Schaden und Sie müssen sich bei zukünftigen Treffen nicht permanent gedemütigt fühlen.

Durch die notarielle Beglaubigung wird der Verkauf auch rechtlich bindend

Der Verkauf einer GmbH mit Schulden unterscheidet sich rein rechtlich nicht von der Veräußerung einer finanziell schwarze Zahlen schreibenden GmbH. Nach der Verhandlungsphase über die einzelnen Vertragspunkte steht daher der unverzichtbare Termin beim Notar an. Dieser ist nicht zu ersetzen, da nur dadurch auch rechtlich die Grundlage für den Verkauf gelegt wird. Der Notar verliest hierbei den gesamten Vertrag noch einmal, wodurch Käufer und Verkäufer die Gelegenheit gegeben wird zu überprüfen, dass an den Inhalten des Vertrags keine Veränderungen vorgenommen werden. Nach der Unterzeichnung beglaubigt der Notar den Vertrag und dieser wird rechtsgültig. Ab diesem Punkt sind die Verpflichtungen gegenüber der GmbH Geschichte und der ab jetzt ehemalige Geschäftsführer kann sich neuen beruflichen Aufgaben widmen. Mehr zum Thema GmbH Probleme Berlin finden Sie auch im Internet.