Die Person des Geschäftsführers und des Liquidators

In der GmbH Liquidation sind die Person des Geschäftsführers und des Liquidators nicht zwangsläufig identisch

Für die Aufgabe einer GmbH aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten gibt es so gut wie immer mindestens eine nachvollziehbare Ursache. Sehr bitter ist es für Anteilseigner, wenn aus den Zahlen klar ersichtlich wird, dass Misswirtschaft zu der Geschäftsaufgabe geführt haben. An dieser Stelle ist das Vertrauen zumeist bereits unwiederbringlich zerstört. Den gescheiterten Geschäftsführer als Liquidator einzusetzen ist ein weiteres Risiko, welches nur wenige Anteilseigner bereits sind einzugehen. Eine Alternative bieten professionelle Liquidatoren, welche die Abwicklung von Unternehmen zum Beruf gemacht haben. Diese Personen unternehmen alle in der Liquidationsphase wichtigen Schritte wie die Kommunikation mit den Gläubigern und der Verkauf aller finanziellen Werte der GmbH. Hierbei arbeitet ein seriöser Liquidator auch mit den Anteilseignern weiter zusammen, um die GmbH professionell zu beenden.

Schwere Vertrauensbrüche landen nicht selten vor dem Richter

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In einer GmbH entsteht schnell der Eindruck, dass jegliche persönliche Haftung ausgeschlossen ist. Innerhalb der Liquidation zahlt es sich immer aus die Buchhaltung der vergangenen Wochen und Monate einer sehr genauen Prüfung zu unterziehen. Werden hierbei verdächtige Überweisungen und Beträge gefunden, die sich der ehemalige Geschäftsführer privat angeeignet hat, ist es durchaus möglich dies zur Anzeige zu bringen. Bei diesen Beträgen handelt es sich ebenfalls um Vermögenswerte der GmbH die ansonsten vielleicht zur Begleichung der Forderungen der Gläubiger fehlen würden. Der ehemalige Geschäftsführer kann für diese Delikte auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sodass es sich auszahlt den Zahlen nochmals einen detaillierten Blick zu schenken.